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28. August 2021

Selbstanzeige nach Wahlwerbesatzung

Die verspätet eingereichte Selbstanzeige scheint bisher den Weg nicht ins Tiefbauamt gefunden zu haben. Ob es daran liegt, dass sie nie abgeschickt wurde, oder den Postweg nicht überstand, wird wohl nie lückenlos aufklärbar sein. Egal, als halboffener Brief sollte es die richtigen Adressat:innen finden und andere. Die Beweissicherungen zu unseren Thesen erfolgte dankenswerter Weise ebenfalls bereits.

Zum Text

Erste Seite des Briefs an das Tiefbauamt zur Selbstanzeige nach der Wahlwerbesatzung
Selbstanzeige, die Erste
Zweite Seite des Briefs an das Tiefbauamt zur Selbstanzeige nach der Wahlwerbesatzung
Selbstanzeige, die zweite

Brieftext

Sehr geehrte Damen, Divers und Herren, 

wie Ihnen bereits bekannt veranstaltet Die PARTEI auch in diesem Jahr eine Bundestagswahl. Da windige Konkurrenz-Parteien ebenfalls Kenntnis davon erlangten, ist zunehmend zu beobachten, wie die Stadt einer Flut schrecklichster Zukunftsvisionen, in Form unoriginellen bis hin zu verstörenden und nachhaltig schädigenden Wahlpropagandaplakaten, an den hiesigen Straßenbeleuchtungsmasten, ausgesetzt ist. Die Bürger:innen dieser Stadt können diesem Anblick des Grauen[s] (Detlef Müller) und des „arme Menschen“ – Hasses (Rosenhitsch) nur durch Selbstisolation entkommen. Dies kann und darf nicht Normzustand sein. Der Zahl nicht erfassbare Kreuzungsbereiche, Zebrastreifen und wichtige verkehrstechnische Anlagen sind unzulässig Sicht- und Verstandesversperrt. Das Leben und die Unversehrtheit vieler Bürger:innen steht durch rücksichtslos agierende Schergen auf dem Spiel. Ein Korrektiv muss her! 

Daher hat sich Die PARTEI entschlossen dazu entschlossen hier nicht länger zuzuschauen. Die PARTEI reicht den Bürger:innen der Stadt Chemnitz die Hand und interveniert korrigierend mit Herz, Leber und Verstand! 

Liebste Verwaltung, hiermit zeigt Die PARTEI Kreisverband Chemnitz Ihnen nachgeholt nach § 12 Satzung der Stadt Chemnitz zur Verfahrensregelung der Wahlwerbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit, kurz Wahlwerbesatzung (in Kraft 12.06.2021) u. Hintertür-§ 15 Satz 2 selbiger Satzung an, zeitlich und örtlich zulässige nicht erlaubnispflichtige Wahlwerbung im öffentlichen Raum in Form von A1-Pappplakatträgern zur Intervention der Komplettverblödung einzubringen. Aufgrund eines ausgeklügelt gut versteckten digitalen Anzeigeformular[s] zur Wahlwerbung; vgl. §12 Satz 1 Wahlwerbesatzung, erfolgt die Anzeige formlos. Eine weitere Eintragung erachten wir als gegenstandslos. 

Die Zuständigkeit für die Einbringung der Wahlwerbung liegt bei: 

Sebastian Cedel 
– geheime Adresse –
– geheime Adresse –
Tel. (ab 13 Uhr): – geheime Telefonnummer – 
Mail: vorstand@partei-chemnitz.de 

Sowie stellv. bei: 

Verena Traubinger 
– geheime Adresse –
– geheime Adresse –
Tel. (ab 9:24Uhr): – geheime Telefonnummer –
Mail: vorstand@partei-chemnitz.de 

Wir wünschen Ihnen und uns, diese Zeit möglichst schadfrei zu überstehen. 

In Gedanken bei Ihnen und 

Mit parteiischem Gruße 

Sebastian Cedel
1. Vorsitzender Die PARTEI KV Chemnitz

Verena Traubinger
stellv. Vorsitzende Die PARTEI KV Chemnitz